Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die Verkaufs- und Lieferbedingungen („Verkaufs- und Lieferbedingungen“) von Bica Solutions GmbH, Podbielskistr. 333, 30659 Hannover, HRB 227766 („Unternehmen“) gelten für alle Aufträge – und haben Vorrang vor anderen Bedingungen usw. eines Kunden („Kunde“) – es sei denn, es wird ausdrücklich mittels schriftlicher Vereinbarung von den Verkaufs- und Lieferbedingungen abgewichen.
Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten unabhängig von Medium oder Methode, die beim Eingang des Auftrags verwendet wurde, und unabhängig davon, ob er unterschrieben, per E-Mail bestätigt oder auf andere Weise eingegangen wurde, und sie können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden.
Angebot und Auftragsbestätigung
Das Angebot des Unternehmens gilt für 30 Tage ab dem Datum, mit dem das Angebot datiert ist, es sei denn, aus dem Angebot geht etwas anderes hervor. Die Annahme des Angebots, das dem Unternehmen nach Ablauf der Zusagefrist vorliegt, ist für das Unternehmen nicht bindend, es sei denn, das Unternehmen hat dem Kunden etwas anderes mitgeteilt.
Wenn ein Auftrag erteilt wird, ist dieser für den Kunden bindend. Mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags durch das Unternehmen wird eine bindende Vereinbarung zu Verkauf und Lieferung der Produkte eingegangen.
Der Kunde kann einen bestätigten Auftrag nicht stornieren. Unter besonderen Umständen kann das Unternehmen eine Stornierung akzeptieren, aber nur bei gleichzeitiger Zahlung einer Stornogebühr in Höhe von 5 % der Auftragssumme. Umfasst der Auftrag speziell angefertigte Produkte, lässt er sich nicht stornieren.
Falls unvorhergesehene Umstände eintreten, die das Unternehmen zwingen, Änderungen am Auftrag vorzunehmen, darunter die Reduzierung der Auftragsmenge o. ä., kann das Unternehmen solche angemessenen Änderungen vornehmen. Solche Änderungen beinhalten für den Kunden nicht das Recht, den Auftrag zu stornieren.
Ergibt sich nach der Auftragsbestätigung eine nicht zufriedenstellende Bonitätsprüfung für den Kunden, ist das Unternehmen berechtigt, den Auftrag ohne jedwede Verantwortung oder Verlangen einer Vorauszahlung oder vollständig deckenden Bankbürgschaft zu stornieren.
Lieferbedingungen
DAP/DDP/DPU Käuferort Incoterms 2020. Alle Preise gelten ab Werk und werden mit Frachtkosten belegt, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist etwas anderes genannt. Das Unternehmen sorgt für Versand und Lieferung der bestellten Produkte auf Rechnung des Kunden. Das Unternehmen trägt das Risiko für die angewiesene Lieferanschrift.
Liefertermin und Verspätung
Der Liefertermin wird in der Auftragsbestätigung angegeben. Das Unternehmen ist berechtigt, die Lieferung um 14 Tage zu verschieben, muss den Kunden aber umgehend zur Verschiebung informieren. Im Falle höherer Gewalt (siehe unten) darf der Liefertermin verschoben werden, bis der Hinderungsgrund entfällt und normaler Handel und Transport wieder möglich sind.
Falls Umstände auf Kundenseite die rechtzeitige Lieferung verhindern, kann der Kunde dagegen keinen Einspruch erheben und ist zur Entgegennahme der Ware verpflichtet, sobald es die Umstände beim Kunden wieder zulassen.
Eigentumsvorbehalt
A. Das Unternehmen behält sich das Eigentumsrecht zu den gelieferten Produkten vor, bis der Kunde die volle Bezahlung geleistet hat. Alle in Verbindung mit der Handhabung des Eigentumsvorbehalts stehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
B. Die nachfolgenden Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt des Unternehmens gelten gegenüber Kunden, die Ihren Geschäftssitz in Deutschland haben und/oder die Produkte vertragsgemäß nach Deutschland geliefert werden sollen. Die nachfolgenden Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
aa) Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum („Vorbehaltsware“) des Unternehmens. Darüber hinaus bleiben alle Vorbehaltswaren das Eigentum des Unternehmens, bis sämtliche, auch künftig entstehende Forderungen dem Kunden gegenüber aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Forderungen vom Unternehmen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und durch Anerkenntnis des Saldos die Forderung auf dem Kontosaldo an die Stelle der einzelnen Forderungen tritt („Kontokorrentvorbehalt“).
bb) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer cc) bis gg) tatsächlich an das Unternehmen abgetreten werden. Die Berechtigung endet mit dem Widerruf des Unternehmens infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Kunden. Sie endet auch ohne Widerruf mit Zahlungseinstellung des Kunden oder mit einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. Der Kunde darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen.
cc) Der Kunde darf die an das Unternehmen abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für das Unternehmen einziehen, solange das Unternehmen diese Ermächtigung nicht widerruft. Das Recht des Unternehmens, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings wird das Unternehmen die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
dd) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet oder vermischt, so erfolgt die Verarbeitung oder Vermischung für das Unternehmen. Das Unternehmen erwirbt unmittelbar das Eigentum an der neuen Sache. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit Waren, die dem Unternehmen nicht gehören, erwirbt das Unternehmen Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Rechnungswerte der Vorbehaltswaren zum Gesamtwert.
ee) Zur Sicherung der Rechte des Unternehmens der Kunde bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – im Falle des Miteigentums des Unternehmens an der Vorbehaltsware entsprechend dem Miteigentumsanteil – mit allen Nebenrechten an das Unternehmen ab, die das Unternehmen hiermit annimmt. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie etwa Saldoforderungen, Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.
ff) Werden die Vorbehaltswaren vom Kunden in eine Immobilie/ein Gebäude eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die daraus entstehende Forderung auf Vergütung oder aus der Weiterveräußerung der Immobilie/des Gebäudes in Höhe der Rechnungswerte der Vorbehaltswaren mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor den restlichen Forderungen an das Unternehmen ab.
gg) Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des regressfreien Factorings verkauft, wird die Forderung des Unternehmens sofort fällig. Der Kunde tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an das Unternehmen ab, die das Unternehmen annimmt, und der Kunde leitet Zahlungen des Factors unverzüglich an das Unternehmen weiter.
hh) Die Ermächtigung des Kunden zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ergibt sich entsprechend gemäß Ziffer bb). Erlischt die Einzugsermächtigung des Kunden, hat der Kunde dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die Forderungen selbst einzuziehen.
ii) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde das Unternehmen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit das Unternehmen rechtliche Schritte einleiten kann. Der Kunde ist auch verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum bzw. Eigentumsvorbehalt des Unternehmens an den Vorbehaltswaren hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Unternehmen die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Unternehmen entstandenen Ausfall.
jj) Der Kunde ist verpflichtet, alle Vorbehaltswaren pfleglich zu behandeln und gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltswaren unentgeltlich.
kk) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist das Unternehmen nach Setzung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Kunden dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu verwerten. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch das Unternehmen stellt zugleich einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die durch eine Rücknahme der Vorbehaltsware entstehenden Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde dem Unternehmen schuldet, nachdem das Unternehmen einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat.
ll) Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen genannten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Befreiung von Eventualverbindlichkeiten (z. B. Wechselhaftung), die das Unternehmen im Interesse des Kunden übernommen hat, bestehen.
mm) Bei Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens (gesetzliche Rechte des Insolvenzverwalters bleiben unberührt) oder eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht des Kunden zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware sowie jeder Titel oder jede Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprozesses erlischt die Einziehungsbefugnis ebenfalls. In diesen Fällen ist das Unternehmen zur Rücknahme der Vorbehaltswaren berechtigt (vgl. Ziffer kk)).
nn) Nach Aufforderung durch den Kunden ist das Unternehmen verpflichtet, die dem Unternehmen zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt jedoch beim Unternehmen.
Preise
Die Preise des Unternehmens sind in EUR aufgeführt und verstehen sich exklusive MwSt., Lieferung und Versicherung. Die Preise sind vorbehaltlich Änderungen an Zollsätzen, Versicherungs- und Transportkosten, Änderungen von Preisen von Subunternehmern, anderen Abgaben und Kurswechselschwankungen und können steigen und/oder die Währung kann sich ändern, bevor die Lieferung erfolgt. Das Unternehmen informiert den Kunden zu allen Preisänderungen. Der Kunde legt seinen Weiterverkaufswert selbst fest.
Bezahlung
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, muss die Bezahlung vom Kunden an das Unternehmen laut Rechnung erfolgen und ist 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
Im Falle einer verspäteten Zahlung werden 7,00 % Verzugszinsen pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum aufgeschlagen. Das Unternehmen darf jede Lieferung von Aufträgen aufschieben oder Aufträge schriftlich stornieren und ohne dafür eine Haftung zu übernehmen, wenn der Kunde unbezahlte, überfällige Zahlungen zu früheren Aufträgen hat. Jeder daraus für das Unternehmen entstehende Verlust ist voll vom Kunden zu erstatten.
Mängeleinspruch und Befugnisse
Alle Einsprüche zu Mängeln müssen schriftlich erfolgen und sind vom Unternehmen spätestens 2 Tage nach der Lieferung in Empfang zu nehmen. Im Falle unsichtbarer Mängel muss der Einspruch spätestens 2 Tage nach dem Zeitpunkt erhoben werden, zu dem der Mangel bei gründlicher Inspektion hätte festgestellt werden können, spätestens aber 14 Tage nach dem Tag der Lieferung.
Wenn ein Teil des Auftrags nicht geliefert wird oder verspätet ist, oder wenn ein Teil des Auftrags mangelhaft ist, kann allein für diesen Teil des Auftrags eine Stornierung erfolgen. Alle Einsprüche müssen spezifisch und dokumentiert sein und eine präzise Beschreibung des Inhalts des Einspruchs enthalten. Ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung des Unternehmens kann keine Ware zurückgegeben werden. Bei Feststellung von Mängeln kann das Unternehmen nicht für andere als eine direkte oder indirekte Störung des Betriebs des Kunden, indirekte Verluste, Gewinnverlust oder eine andere Form des Verlusts haftbar gemacht werden. Unter allen Umständen muss die maximale Rückerstattung des Unternehmens an den Kunden dem für den mangelhaften Teil des Auftrags gezahlten Betrag entsprechen.
Eine Rückgabe von Produkten muss nach Absprache mit dem Unternehmen erfolgen. Die Retourware muss in der Originalverpackung sein.
Höhere Gewalt
Das Unternehmen ist nicht verantwortlich, wenn folgende, nicht erschöpfende Liste von Ereignissen höherer Gewalt eintreten und die Erfüllung der Vereinbarung verhindert oder verzögert wird: Krieg und Mobilmachung, Aufruhr und ziviler Ungehorsam, Terrorismus, Naturkatastrophen, Streiks und Aussperrung, Warenmangel, Fehler, Mängel oder Verspätung von Lieferungen von Zulieferern oder wenn Zulieferer auf andere Weise von Bedingungen betroffen sind, Feuer, Mangel an Transportmitteln, Währungseinschränkungen, Im- und Exportbeschränkungen, Tod, Krankheit oder Abwesenheit von entscheidenden Mitarbeitern, Computervirus, Epidemien, Pandemien oder andere Umstände, die außerhalb des direkten Einflussbereichs des Unternehmens sind. In diesem Fall ist der Betroffene, das Unternehmen, berechtigt, seine Erfüllung der Pflicht zu verschieben, bis das Hindernis ausgeräumt ist, oder alternativ die Vereinbarung ganz oder teilweise stornieren, ohne hierfür die Verantwortung zu übernehmen.
Produkthaftung und Haftungsbeschränkung
Das Unternehmen ist für Personen- oder Sachschäden verantwortlich, die durch Produkte oder Leistungen des Unternehmens verursacht wurden, nachdem sie umgesetzt oder im rechtlich zulässigen Umfang erbracht wurden. Das Unternehmen ist ungeachtet des oben Erwähnten nicht für andere außer eine direkte oder indirekte Störung des Betriebs des Kunden, indirekten Verlust, Betriebsverlust, Zeitverlust, Gewinnverlust oder jedwede andere Form von Verlust haftbar.
Persönliche Daten
Im Zusammenhang mit der Durchführung von Kundenaufträgen kann als Teil der Vertragserfüllung eine Verarbeitung von persönlichen Daten erfolgen. Die persönlichen Daten des Kunden werden in manchen Fällen an andere selbstständige Datenverantwortliche weitergegeben, wie z. B. das Frachtunternehmen, damit das Unternehmen den Auftrag erfüllen kann. Persönliche Daten werden mit der erforderlichen Sicherheit gehandhabt und nur so lange wie nötig gespeichert. Es wird auf die Datenschutzrichtlinie des Unternehmens verwiesen, die auf der Website des Unternehmens abrufbar ist.
Immaterielle Rechte
Das Eigentumsrecht für sämtliche immaterielle Rechte verbleiben beim Unternehmen, darunter (nicht ausschließlich) Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Warenzeichen und Urheberrechte.
Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt dänischem Recht und muss ebenso interpretiert werden, ohne Rücksicht auf die jeweils geltenden internationalen privatrechtlichen Bestimmungen in dem Umfang, in dem die Anwendung solcher Bestimmungen zu einem anderen anzuwendenden Recht als dem dänischen Recht führen würde. Hier ausgenommen sind die Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt nach Ziffer 2 lit. aa) bis nn), die dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen. Die Konvention zu Verträgen bei internationalen Käufen (CISG) findet keine Anwendung.
Jeder Streitfall, der aus oder in Verbindung mit dem Vertrag entstehen sollte, darunter Streitfälle bezüglich der Existenz, Gültigkeit oder deren Beendigung, ist vor einem dänischen Gericht im Gerichtsbezirk des Hauptsitzes des Unternehmens zu verhandeln. Selbst wenn das Unternehmen die Rechtssache gegen den Kunden eingeleitet hat, darf das Unternehmen jederzeit entscheiden, den Streitfall den dazu beschlossenen Bestimmungen des dänischen Schiedsinstituts entsprechend, die bei Anlage der Schiedssache gelten, gemäß vor ein Schiedsgericht beim dänischen Schiedsinstitut zu bringen. Das Schiedsgericht soll in Dänemark stattfinden und die Sprache für die Schiedssache muss Dänisch sein. Die Schiedssache und der Schiedsspruch sind ohne zeitliche Begrenzung vertraulich. Es wird vereinbart, dass keine Form des Einspruchs zum Schiedsspruch bezüglich einer juristischen Frage an ein Gericht erfolgen kann.
In dem Fall, dass von Seite des Unternehmens ein Eintreiben erforderlich wird, kann das Unternehmen jederzeit entscheiden, die Schuld gemäß der Rechtsprechung im betreffenden Land am Gerichtsstand des Kunden einzufordern.
Aktualisiert am 03.06.2025