Novelle der Gewerbeabfallverordnung
Neue Regelungen für das Abfallmanagement von Gewerbeabfällen
Ab 1. Juli 2026 tritt die novellierte Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Unternehmen müssen ihr Abfallmanagement bis dahin an die neuen Vorgaben anpassen.
18.09.2025
Erweiterung der Vorschriften im Bereich der Sortierung tritt bald in Kraft
Die aktuelle Überarbeitung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) stellt die erste umfassende Novellierung seit 2017 dar. Die bisherige Verordnung wird dabei um zentrale Aspekte erweitert. Die Definition und der Umgang mit Abfallgemischen werden konkretisiert. Eine dreijährige Evaluationsphase der bislang gültigen GewAbfV hat gezeigt, dass getrennt zu erfassende Abfälle noch immer zu häufig als Gemische gesammelt werden.
Warum treten diese neuen Regeln in Kraft?
Viele Gewerbeabfälle gelangen als Abfallgemische in thermische Verwertungsanlagen. Um die Recyclingprozesse zu verbessern, wurde die bisherige Gewerbeabfallverordnung entsprechend überarbeitet und präzisiert. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Bestrebungen der Europäischen Union, die Kreislaufwirtschaft und den besonnenen Einsatz von Ressourcen zu stärken.
Durch den Fokus auf Vorbehandlungsvorgaben für gemischte Abfälle wird das Recycling wichtiger Materialien gestärkt. Zu den Zielen dieser Änderungen gehören die Minimierung von Schadstoffen und somit auch die Reduzierung der Umweltbelastung.
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Stichprobenartige Kontrollen werden eingeleitet
Eine wichtige Anpassung innerhalb der GewAbfV betrifft § 3a „Überwachung der getrennten Sammlung“, in dem festgelegt ist, dass Erzeuger gewerblicher Abfälle behördlich erfasst werden sollen. Das dient der Vorbereitung stichprobenartiger Kontrollen, die durch die zuständige Behörde jährlich bei mindestens zehn Betrieben pro 100.000 Einwohner durchgeführt werden sollen. Die Kontrollen selbst werden per Zufallsprinzip in Zusammenspiel mit einer vorherigen Risikoanalyse durchgeführt.
From waste to resources
Wichtige Schritte zur GewAbfV-Konformität
Abfallarten identifizieren
Erfassen Sie alle gewerblichen Siedlungsabfälle und Bau-/Abbruchabfälle, die im Betrieb anfallen.
Getrennte Sammlung organisieren
Richten Sie Sammelstellen für Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle etc. ein – sortenrein und gut gekennzeichnet.
Dokumentation sicherstellen
Halten Sie die Trennung, Entsorgungswege und Ausnahmen schriftlich fest – z. B. mit Fotos, Verträgen und Wiegescheinen.
Vorbehandlung prüfen
Falls eine getrennte Sammlung nicht möglich ist, muss die Abfallmischung in eine zertifizierte Vorbehandlungsanlage – mit Nachweis.
Regelmäßige Kontrolle und Schulung
Schulen Sie Mitarbeitende und überprüfen Sie regelmäßig die Einhaltung – auch zur Vorbereitung auf behördliche Kontrollen.
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Wir sind bereit, Sie auf dem gesamten Weg zu beraten. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Bedürfnisse zu ermitteln, damit Sie eine effiziente Abfalllösung erhalten, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und viele Jahre lang funktioniert.
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